A
- Abbund
- Abdichtung aus Bitumen-/Polymerbitumenbahnen
- Abdichtung aus Flüssigkunststoff (FLK)
- Abdichtung aus Kunststoff-/Elastomerbahnen
- Abdichtung aus kunststoffmodifizierter Bitumendickbeschichtung (PMBC)
- Abdichtung aus rissüberbrückender mineralischer Dichtungsschlämme (MDS)
- Abdichtung befahrbarer Verkehrsflächen
- Abdichtung erdüberschütteter Dachflächen
- Abdichtung genutzter Dachflächen
- Abdichtung nicht genutzter Dachflächen
- Abdichtung von Balkonen, Loggien und Laubengängen
- Abdichtungen aus Gussasphalt und Asphaltmastix
- Abenteuerspielplatz
- Abgasanlage
- Abgasanlage, Abstände zu brennbaren Bauteilen gem. MFeuV
- Abgasanlage, feuchte Betriebsweise
- Abgasanlage, Feuerwiderstandsklassen
- Abgasanlage, Gasdichtigkeits- oder Druckklasse
- Abgasanlage, Kennzeichnung nach DIN V 18160-1
- Abgasanlage, Kondensatbeständigkeitsklassen nach DIN V 18160-1
- Abgasanlage, Korrosionswiderstandsklassen nach DIN V 18160-1
- Abgasanlage, Mehrfachbelegung
- Abgasanlage, Produktbezeichnung nach DIN EN 1856 (Metallabgasanlagen)
- Abgasanlage, Rußbrandbeständigkeitsklasse nach DIN V 18160-1
- Abgasanlage, Temperaturklassen nach DIN V 18160-1
- Abgasanlage, trockene Betriebsweise
- Abgasanlage, Verbindungsstück
- Abgasanlage, Verifikationsklasse nach DIN EN 1856 (Metallabgasanlagen)
- Abgasanlage, Überdruckbetrieb
- Abgasleitung
- Ableitfähige (antistatische) Bodenbeläge
- Abluft (ABL)
- Abluft-Wärmepumpe mit rekuperativem Platten-Wärmetauscher
- abP, wichtige Änderungen zum 01.04.2014
- Abriebsklassen nach DIN EN ISO 10545-7
- Abschirmfarben
- Aerodynamisch wirksame Öffnungsfläche
- Akustik-Gipsplatten-Unterdecke mit Metall-UK
- Algen- und Pilzbefall von Fassaden
- Aluzaun
- Anschluss leichter Ziegel-Trennwände an Wohnungstrennwände und Geschossdecken
- Anwendungsbereich Flachdachabdichtung
- Anwendungsklassen gem. DIN 18531
- Arbeitsstättenverordnung und Technische Regeln für Arbeitsstätten
- Attika
- Aufbau der Flachdachabdichtung
- Aufbau eines Teppichbodens
- Aufbrennsperre
- Aufsetzkranz
- Aufzug, elektrisch
- Aufzug, hydraulisch
- Aufzugskorbmaße
- Aufzugsschachtmaße
- Aufzugsteuerung
- Aufzugstypen nach DIN EN 81-70
- Aufzüge, Normen
- Aufzüge, Tragfähigkeit
- Ausgleichsestrich
- Ausschaltung
- Automatische Türsysteme, Klassifizierung nach DIN 18650-1
- Automatisches Türsystem
- Außenluft (AUL)
- Außenmauerziegel, Toleranzen
- Außenputz mit Lotuseffekt
- Außenputz, Oberflächen
- Außenwandschornstein, doppelschalig mit LAS
- Außenwandschornstein, doppelwandig, gedämmt
- Außenwandschornstein, einwandig, ungedämmt
Abgasanlage, Abstände zu brennbaren Bauteilen gem. MFeuV
Allgemein gilt: Die Temperaturen an Bauteilen aus brennbaren Materialien, die an Abgasanlagen grenzen, dürfen bei Nennleistung der Anlage 85 °C und bei Rußbrand im Schacht 100 °C nicht überschreiten. Dies gilt als erfüllt, wenn
- die aufgrund von harmonisierten Technischen Spezifikationen angegebenen Mindestabstände eingehalten sind oder
- wenn (beim Anwendungsfall Hinterlüftung!) die nachfolgenden Abstände gem. § 8 MFeuV (in der im jeweiligen Bundesland eingeführten Fassung) eingehalten sind:
Tabelle 1: Mindestabstände zu brennbaren Bauteilen von Abgasanlagen für Abgastemperaturen der Feuerstätten bei Nennleistung bis zu 400 °C:
Zusätzliche Randbedingung | Abgasanlagen | Abgasleitungen und Verbindungsstücke zu Schornsteinen |
---|---|---|
Allgemein |
40 cm |
20 cm bei Verwendung eines Schutzrohres aus nichtbrennbaren Baustoffen oder 0 cm bei Ummantelung mit nichtbrennbaren Baustoffen mit geringer Wärmeleitfähigkeit in einer Mindeststärke von 20 cm oder 10 cm bei Verbindungsstücken zu Schornsteinen mit einer Ummantelung mit nichtbrennbaren Baustoffen mit geringer Wärmeleitfähigkeit in einer Mindeststärke von 2 cm |
Abgasanlage mit einem Wärmedurchlasswiderstand ≥ 0,12 m²K/ W und einer Feuerwiderstandsdauer von mindestens 90 Minuten |
5 cm |
- |
Abgasanlage mit einem Wärmedurchlasswiderstand ≥ 0,12 m²K/ W und einer Feuerwiderstandsdauer von mindestens 90 Minuten - Abstand zu Holzbalken und Bauteilen entsprechender Abmessungen |
2 cm |
- |
Abgasanlage mit einem Wärmedurchlasswiderstand ≥ 0,12 m²K/ W und einer Feuerwiderstandsdauer von mindestens 90 Minuten - Abstand zu Bauteilen mit geringer Fläche (z.B. Fußbodenleisten oder Dachlatten), wenn deren Wärmeableitung nicht durch Wärmedämmung behindert ist |
0 cm |
- |
Tabelle 2: Von Tabelle 1 abweichende Mindestabstände zu brennbaren Bauteilen von Abgasleitungen außerhalb von Schächten für Abgastemperaturen der Feuerstätten bei Nennleistung bis zu 300 °C:
Zusätzliche Randbedingung | Abgasleitungen |
---|---|
Allgemein |
20 cm |
Bei Abgasleitungen mit einer Ummantelung mit nichtbrennbaren Baustoffen mit geringer Wärmeleitfähigkeit in einer Mindeststärke von 2 cm |
5 cm |
Tabelle 3: Von Tabelle 1 abweichende Mindestabstände zu brennbaren Bauteilen von Abgasanlagen für Abgastemperaturen der Feuerstätten bei Nennleistung bis zu 160 °C:
Zusätzliche Randbedingung | Abgasanlagen | Abgasleitungen und Verbindungsstücke zu Schornsteinen bei Feuerstätten für flüssige und gasförmige Brennstoffe |
---|---|---|
Allgemein |
5 cm |
5 cm bei Verwendung eines Schutzrohres aus nichtbrennbaren Baustoffen oder 0 cm bei Ummantelung mit nichtbrennbaren Baustoffen mit geringer Wärmeleitfähigkeit in einer Mindeststärke von 5 cm |
Hinweise:
- Vorausgehende Abstandsmaße und Festlegungen setzen eine funktionierende Hinterlüftung zur Wärmeableitung voraus.
- Bei Durchführungen von Abgasanlagen durch Bauteile aus brennbaren Baustoffen dürfen Zwischenräume mit nichtbrennbaren Baustoffen mit geringer Wärmeleitfähigkeit verschlossen werden, wenn die Temperaturen an den angrezenden Bauteilen aus brennbaren Baustoffen bei Nennleistung der Anlage 85 °C und bei Rußbrand im Schacht 100 °C nicht überschreiten.
- Vorausgehende Abstandsmaße und Festlegungen sind der Muster-Feuerungsverordnung (MFeuV) entnommen. Es gilt die im jeweiligen Bundesland eingeführte Feuerungsverordnung (FeuV), die von diesen Vorgaben abweichen kann.
Weiterführende Informationen: ► 140 | Schornsteinsysteme mit massiven Außenschalen, ► 141 | Außenliegende Schornsteinsysteme