A
- Abbund
- Abdichtung aus Bitumen-/Polymerbitumenbahnen
- Abdichtung aus Flüssigkunststoff (FLK)
- Abdichtung aus Kunststoff-/Elastomerbahnen
- Abdichtung aus kunststoffmodifizierter Bitumendickbeschichtung (PMBC)
- Abdichtung aus rissüberbrückender mineralischer Dichtungsschlämme (MDS)
- Abdichtung befahrbarer Verkehrsflächen
- Abdichtung erdüberschütteter Dachflächen
- Abdichtung genutzter Dachflächen
- Abdichtung nicht genutzter Dachflächen
- Abdichtung von Balkonen, Loggien und Laubengängen
- Abdichtungen aus Gussasphalt und Asphaltmastix
- Abenteuerspielplatz
- Abgasanlage
- Abgasanlage, Abstände zu brennbaren Bauteilen gem. MFeuV
- Abgasanlage, feuchte Betriebsweise
- Abgasanlage, Feuerwiderstandsklassen
- Abgasanlage, Gasdichtigkeits- oder Druckklasse
- Abgasanlage, Kennzeichnung nach DIN V 18160-1
- Abgasanlage, Kondensatbeständigkeitsklassen nach DIN V 18160-1
- Abgasanlage, Korrosionswiderstandsklassen nach DIN V 18160-1
- Abgasanlage, Mehrfachbelegung
- Abgasanlage, Produktbezeichnung nach DIN EN 1856 (Metallabgasanlagen)
- Abgasanlage, Rußbrandbeständigkeitsklasse nach DIN V 18160-1
- Abgasanlage, Temperaturklassen nach DIN V 18160-1
- Abgasanlage, trockene Betriebsweise
- Abgasanlage, Verbindungsstück
- Abgasanlage, Verifikationsklasse nach DIN EN 1856 (Metallabgasanlagen)
- Abgasanlage, Überdruckbetrieb
- Abgasleitung
- Ableitfähige (antistatische) Bodenbeläge
- Abluft (ABL)
- Abluft-Wärmepumpe mit rekuperativem Platten-Wärmetauscher
- abP, wichtige Änderungen zum 01.04.2014
- Abriebsklassen nach DIN EN ISO 10545-7
- Abschirmfarben
- Aerodynamisch wirksame Öffnungsfläche
- Akustik-Gipsplatten-Unterdecke mit Metall-UK
- Algen- und Pilzbefall von Fassaden
- Aluzaun
- Anschluss leichter Ziegel-Trennwände an Wohnungstrennwände und Geschossdecken
- Anwendungsbereich Flachdachabdichtung
- Anwendungsklassen gem. DIN 18531
- Arbeitsstättenverordnung und Technische Regeln für Arbeitsstätten
- Attika
- Aufbau der Flachdachabdichtung
- Aufbau eines Teppichbodens
- Aufbrennsperre
- Aufsetzkranz
- Aufzug, elektrisch
- Aufzug, hydraulisch
- Aufzugskorbmaße
- Aufzugsschachtmaße
- Aufzugsteuerung
- Aufzugstypen nach DIN EN 81-70
- Aufzüge, Normen
- Aufzüge, Tragfähigkeit
- Ausgleichsestrich
- Ausschaltung
- Automatische Türsysteme, Klassifizierung nach DIN 18650-1
- Automatisches Türsystem
- Außenluft (AUL)
- Außenmauerziegel, Toleranzen
- Außenputz mit Lotuseffekt
- Außenputz, Oberflächen
- Außenwandschornstein, doppelschalig mit LAS
- Außenwandschornstein, doppelwandig, gedämmt
- Außenwandschornstein, einwandig, ungedämmt
Ableitfähige (antistatische) Bodenbeläge
Bei bestimmten Nutzungen werden antistatische Bodenbeläge mit einer definierten elektrischen Ableitfähigkeit erforderlich, z.B. wenn eine statische Aufladung in explosionsgefährdeten Bereichen zu einer Gefahr für Leben und Gesundheit werden kann oder wenn empfindliche elektronische Bauelemente infolge einer statischen Aufladung beschädigt oder zerstört werden können. Die statische Aufladung von Personen entsteht z.B. beim Gehen über die Schuhe oder beim Sitzen durch Reibung der Kleidung am Stuhl. Antistatische Bodenbeläge werden insbesondere erforderlich:
- in medizinischen Bereichen, insbesondere in der Intensivmedizin, z.B. in OP-Räumen,
- in Aufstell-, Arbeits- und Laborbereichen mit besonders empfindlichen elektronischen Bauelementen, z.B. in Serverrräumen und
- in der Industrie, sowohl bei der Herstellung elektronischer Bauelemente, als auch beim Umgang mit feuer- und explosionsgefährlichen Stoffen, z.B. in Form von Abluft, Treibstoff, Lösemittel oder Staub.
Bodenbeläge gelten als antistatisch, wenn sie so ableitfähig sind, dass bezogen auf die jeweilige Nutzung keine störenden oder gefährlichen elektrostatischen Aufladungen zu erwarten sind.
Bereich |
erforderlicher Ableitwiderstand |
Technische Regel |
---|---|---|
Allgemein* |
≤ 109 Ω |
DIN EN 14041 RAL-RG 725/3 |
explosionsgefährdete Bereiche** |
≤ 108 Ω |
BGR 132 |
Bereiche mit Explosivstoffen |
≤ 106 Ω |
BGR 132 |
*der Wert gilt, sofern für den konkreten Anwendungsfall kein anderer Widerstandswert gefordert wird. Alternativ gelten elastische und textile Bodenbeläge nach DIN EN 14041 und RAL-RG 725/3 auch als antistatisch, wenn im Begehversuch eine Personenaufladung von ≤ 2,0 kV nachgewiesen wird. Bei textilen Bodenbeläge kann der Begehversuch auch gemäß RAL-RG 725/3 apparativ im Labor simuliert werden: der Bodenbelag gilt dann als antistatisch, wenn die Aufladung ≤ 2,7 kV beträgt.
**gem. BGR 132 Anhang 1 Abschnitt B: Zonen 0, 1, 20 sowie in Zone 21 bei Stoffen mit MZE < 3 mJ
Viele keramische, elastische und textile Bodenbeläge können unter Berücksichtigung der Produktvorgaben des Herstellers mit einer definierten Ableitfähigkeit ausgeführt werden. Die Ableitfähigkeit kann z.B. hergestellt werden durch:
- Beimischung von Kohlenstoff oder chemischen Antistatika bei elastischen Bodenbelägen,
- ableitfähige Textilfasern bei textilen Bodenbelägen oder
- leitfähige Fliesen oder eine leitfähigen Fliesenglasur in Verbindung mit leitfähigen Fugen
Zusätzlich wird ein ableitfähiger Unterbau erforderlich, je nach Ausführung z.B. mit einem Kupferbandgitter oder einem leitfähigen Anstrich/ Mörtel. Jeder ableitfähige Bodenbelag erfordert dabei den Anschluss an den Potentialausgleich durch einen qualifizierten Elektriker.
Der geforderte Widerstand muss nach dem Einbau geprüft und dokumentiert werden und darf sich nicht nutzungsbedingt erhöhen, z.B. durch Fußbodenpflegemittel, Verschmutzungen, abgelegte Folien oder Gegenstände. Er ist daher auch nach Aufnahme der Nutzung regelmäßig zu überprüfen.
Weiterführende Informationen: ► 402 | Systemböden, ► 412 | Elastische Bodenbeläge, ► 413 | Textile Bodenbeläge, ► 414 | Keramische Bodenbeläge