A
- Abbund
- Abdichtung aus Bitumen-/Polymerbitumenbahnen
- Abdichtung aus Flüssigkunststoff (FLK)
- Abdichtung aus Kunststoff-/Elastomerbahnen
- Abdichtung aus kunststoffmodifizierter Bitumendickbeschichtung (PMBC)
- Abdichtung aus rissüberbrückender mineralischer Dichtungsschlämme (MDS)
- Abdichtung befahrbarer Verkehrsflächen
- Abdichtung erdüberschütteter Dachflächen
- Abdichtung genutzter Dachflächen
- Abdichtung nicht genutzter Dachflächen
- Abdichtung von Balkonen, Loggien und Laubengängen
- Abdichtungen aus Gussasphalt und Asphaltmastix
- Abenteuerspielplatz
- Abgasanlage
- Abgasanlage, Abstände zu brennbaren Bauteilen gem. MFeuV
- Abgasanlage, feuchte Betriebsweise
- Abgasanlage, Feuerwiderstandsklassen
- Abgasanlage, Gasdichtigkeits- oder Druckklasse
- Abgasanlage, Kennzeichnung nach DIN V 18160-1
- Abgasanlage, Kondensatbeständigkeitsklassen nach DIN V 18160-1
- Abgasanlage, Korrosionswiderstandsklassen nach DIN V 18160-1
- Abgasanlage, Mehrfachbelegung
- Abgasanlage, Produktbezeichnung nach DIN EN 1856 (Metallabgasanlagen)
- Abgasanlage, Rußbrandbeständigkeitsklasse nach DIN V 18160-1
- Abgasanlage, Temperaturklassen nach DIN V 18160-1
- Abgasanlage, trockene Betriebsweise
- Abgasanlage, Verbindungsstück
- Abgasanlage, Verifikationsklasse nach DIN EN 1856 (Metallabgasanlagen)
- Abgasanlage, Überdruckbetrieb
- Abgasleitung
- Ableitfähige (antistatische) Bodenbeläge
- Abluft (ABL)
- Abluft-Wärmepumpe mit rekuperativem Platten-Wärmetauscher
- abP, wichtige Änderungen zum 01.04.2014
- Abriebsklassen nach DIN EN ISO 10545-7
- Abschirmfarben
- Aerodynamisch wirksame Öffnungsfläche
- Akustik-Gipsplatten-Unterdecke mit Metall-UK
- Algen- und Pilzbefall von Fassaden
- Aluzaun
- Anschluss leichter Ziegel-Trennwände an Wohnungstrennwände und Geschossdecken
- Anwendungsbereich Flachdachabdichtung
- Anwendungsklassen gem. DIN 18531
- Arbeitsstättenverordnung und Technische Regeln für Arbeitsstätten
- Attika
- Aufbau der Flachdachabdichtung
- Aufbau eines Teppichbodens
- Aufbrennsperre
- Aufsetzkranz
- Aufzug, elektrisch
- Aufzug, hydraulisch
- Aufzugskorbmaße
- Aufzugsschachtmaße
- Aufzugsteuerung
- Aufzugstypen nach DIN EN 81-70
- Aufzüge, Normen
- Aufzüge, Tragfähigkeit
- Ausgleichsestrich
- Ausschaltung
- Automatische Türsysteme, Klassifizierung nach DIN 18650-1
- Automatisches Türsystem
- Außenluft (AUL)
- Außenmauerziegel, Toleranzen
- Außenputz mit Lotuseffekt
- Außenputz, Oberflächen
- Außenwandschornstein, doppelschalig mit LAS
- Außenwandschornstein, doppelwandig, gedämmt
- Außenwandschornstein, einwandig, ungedämmt
Arbeitsstättenverordnung und Technische Regeln für Arbeitsstätten
Anforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz für Beschäftigte in Arbeitsstätten ergeben sich, über die Landesbauordnung und etwaige Sondervorschriften hinaus, insbesondere aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Diese beschränkt sich dabei auf allgemein gehaltene Anforderungen und Grundvorschriften mit Schutzzielbestimmungen.
Konkretisiert wird die Arbeitsstättenverordnung durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (Arbeitsstättenregeln – ASR), die durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bekanntgegeben werden und in denen zum jeweiligen Thema konkrete Maßnahmen und Durchführungshilfen enthalten sind, wie die Anforderungen und Schutzziele der Arbeitsstättenverordnung umgesetzt werden können. Es gibt Arbeitsstättenregeln zu folgenden Themen:
- ASR V3 Gefährdungsbeurteilung
- ASR V3a.2 Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten
- ASR A1.2 Raumabmessungen und Bewegungsflächen
- ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
- ASR A1.5/1,2 Fußböden
- ASR A1.6 Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände
- ASR A1.7 Türen und Tore
- ASR A1.8 Verkehrswege
- ASR A2.1 Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen
- ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände
- ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan
- ASR A3.4 Beleuchtung
- ASR A3.4/3 Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme
- ASR A3.5 Raumtemperatur
- ASR A3.6 Lüftung
- ASR A4.1 Sanitärräume
- ASR A4.2 Pausen- und Bereitschaftsräume
- ASR A4.3 Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe
- ASR A4.4 Unterkünfte
Eingeführtes Gesetz, und damit rechtsverbindlich, ist nur die Arbeitsstättenverordnung. Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten sind keine eingeführten Rechtsvorschriften, gelten jedoch als allgemein anerkannter Stand der Technik. Abweichungen hiervon können daher für den Planer ein erhöhtes Haftungsrisiko darstellen. Die Festlegung erforderlicher Schutzmaßnahmen erfolgt dabei nach einer vorhergehenden Gefährdungsbeurteilung gem. § 3 Arbeitsstättenverordnung und ASR V3.
Weiterführende Informationen: ► 440 | Innentüren aus Holz und Holzwerkstoffen, ► 446 | Fluchttürverschlüsse
Webseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA): Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V.: arbeitsschutzgesetz.org
Was ist eine Gefährdungsbeurteilung und wann ist sie Pflicht? – Erklärung inkl. Muster / Vorlagen: fachanwalt.de