B
- Balkenschichtholz
- Basalt
- Bauarten von Rohdecken, Klassifizierung gem. DIN 4102-4
- Bauarten, Verwendbarkeitsnachweis und Übereinstimmungsnachweis
- Bauholz, Bezeichnungen
- Bauholz, Formate
- Bauphysik (über u-wert.net)
- Bauprodukte, Verwendbarkeitsnachweis und Übereinstimmungsnachweis
- Bauregelliste
- Baustoffklasse nach DIN 4102-1
- Bauteildicken nach wu-Richtlinie
- Bauteile Holzdachstuhl
- Bauvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch ab 01.01.2018
- Befestigungsverfahren für bituminöse Abdichtungsbahnen
- Befestigungsverfahren für Kunststoff-/ Elastomerabdichtungsbahnen
- Begehung/ höhere Belastung Estrich
- Behelfsdeckung
- Bemessungswasserstand
- Bemessungswert der Druckspannung einer Flachdach-Dämmung
- Bentonit-Flächenabdichtung, dreilagig
- Bentonit-Flächenabdichtung, einlagig
- Bentonit-Flächenabdichtung, zweilagig
- Beplankung mit Gipsplatten und Gipsfaserplatten
- Berechnungsregenspende
- Betondeckung
- Betonsteinpflaster
- Bettenaufzüge
- Bewegungsfugen bei Abdichtungen
- Bewegungsfugen im Bodenaufbau
- Bewehrung, schlaff und vorgespannt
- Bewehrung, Stahlbeton
- Bezeichnung eines Kalksandsteines gem. DIN V 106
- Biberschwanzziegel
- Bischofsmütze
- Bitumen-/ Polymerbitumen-Dachdichtungsbahn
- Bitumen-Schweißbahn
- Blockbauweise, mehrlagig stehend
- Blockziegel
- Blower-Door-Test
- Bodenausgleich unter Fertigteilestrichen
- Bodenbeläge auf Fertigteilestrichen
- Bodenbeläge mit Pol
- Bodenbeläge ohne Pol
- Bodenfeuchte nach DIN 18533-1
- Brandbarriere, WDVS
- Brandmelder (Sturzmelder und Deckenmelder) bei Türfeststellanlagen
- Brandriegel, WDVS
- Brandsperre, horizontal
- Brandsperre, vertikal
- Brandverhalten, Klasse nach DIN EN 13501-1
- Brandverhalten, Klasse nach DIN EN 13501-1 für Bodenbeläge
- Brennstoffe
- Brettschichtholz (BSH)
- Brettschichtholz, Qualitäten
- Brettsperrholzbauweise
- Brettstapelplatte
- BUS (Binary Unit System)
- Busch-Einfriedung
- Busteilnehmer
Bauarten, Verwendbarkeitsnachweis und Übereinstimmungsnachweis
In der Musterbauordnung und den daraus abgeleiteten Landesbauordnungen ist festgelegt, dass Bauarten nur verwendet werden dürfen, wenn ihre Verwendbarkeit für den jeweiligen Verwendungszweck nachgewiesen ist. Dabei werden folgende Bauarten unterschieden:
- geregelte Bauarten, die von den als Technische Baubestimmungen eingeführten technischen Regeln und den allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht oder nicht wesentlich abweichen, und
- nicht geregelte Bauarten
Bei der Verwendung werden folgende Verwendbarkeits- und Übereinstimmungsnachweise erforderlich (Zusammenfassung aus der Muster-Bauverordnung, MBO 2002, und der Bauregelliste):
Bedingung für die Einordnung |
Verwendbarkeitsnachweis |
Übereinstimmungsnachweis |
---|---|---|
1. Bauart weicht von den als Technische Baubestimmungen eingeführten technischen Regeln und den allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht oder nicht wesentlich ab (geregelte Bauart) |
||
keine/ keine wesentliche Abweichung von den als Technische Baubestimmungen eingeführten technischen Regeln und den allgemein anerkannten Regeln der Technik |
Ausführung gem. den als Technische Baubestimmungen eingeführten technischen Regeln und den allgemein anerkannten Regeln der Technik |
Erklärung des Anwenders (der ausführenden Firma) zur Ausführung der Bauart entsprechend den als Technischen Baubestimmungen eingeführten technischen Regeln und den allgemein anerkannten Regeln der Technik |
2. Bauart weicht von den als Technische Baubestimmungen eingeführten technischen Regeln wesentlich ab oder für die Bauart gibt es keine allgemein anerkannten Regeln der Technik (nicht geregelte Bauart) |
||
Bauart ist in der Bauregelliste A Teil 3 enthalten |
abP |
Erklärung des Anwenders (der ausführenden Firma) zur Ausführung der Bauart und zur Verwendung der Bauprodukte gemäß den Bestimmungen des AbP |
Alle nicht geregelten Bauarten |
abZ |
Erklärung des Anwenders (der ausführenden Firma) zur Ausführung der Bauart und zur Verwendung der Bauprodukte gemäß den Bestimmungen der AbZ |
Alle nicht geregelten Bauarten (in Ausnahmefällen) |
ZiE |
Erklärung des Anwenders (der ausführenden Firma) zur Ausführung der Bauart und zur Verwendung der Bauprodukte gemäß den Bestimmungen der ZiE |
Legende: abZ: allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (Erteilung durch das Deutsche Institut für Bautechnik) abP: allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (Erteilung durch eine anerkannte Zertifizierungsstelle) ZiE: Zustimmung im Einzelfall (Erteilung durch die zuständige oberste Baubehörde) |
Die aktuelle Bauregelliste wird auf der Webseite des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) >zum Download bereitgestellt.
Weiterführende Informationen: ► 402 | Systemböden, ► 420 | Trockenbauwände, ► 433 | Metall-Unterdecken