B
- Balkenschichtholz
- Basalt
- Bauarten von Rohdecken, Klassifizierung gem. DIN 4102-4
- Bauarten, Verwendbarkeitsnachweis und Übereinstimmungsnachweis
- Bauholz, Bezeichnungen
- Bauholz, Formate
- Bauphysik (über u-wert.net)
- Bauprodukte, Verwendbarkeitsnachweis und Übereinstimmungsnachweis
- Bauregelliste
- Baustoffklasse nach DIN 4102-1
- Bauteildicken nach wu-Richtlinie
- Bauteile Holzdachstuhl
- Bauvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch ab 01.01.2018
- Befestigungsverfahren für bituminöse Abdichtungsbahnen
- Befestigungsverfahren für Kunststoff-/ Elastomerabdichtungsbahnen
- Begehung/ höhere Belastung Estrich
- Behelfsdeckung
- Bemessungswasserstand
- Bemessungswert der Druckspannung einer Flachdach-Dämmung
- Bentonit-Flächenabdichtung, dreilagig
- Bentonit-Flächenabdichtung, einlagig
- Bentonit-Flächenabdichtung, zweilagig
- Beplankung mit Gipsplatten und Gipsfaserplatten
- Berechnungsregenspende
- Betondeckung
- Betonsteinpflaster
- Bettenaufzüge
- Bewegungsfugen bei Abdichtungen
- Bewegungsfugen im Bodenaufbau
- Bewehrung, schlaff und vorgespannt
- Bewehrung, Stahlbeton
- Bezeichnung eines Kalksandsteines gem. DIN V 106
- Biberschwanzziegel
- Bischofsmütze
- Bitumen-/ Polymerbitumen-Dachdichtungsbahn
- Bitumen-Schweißbahn
- Blockbauweise, mehrlagig stehend
- Blockziegel
- Blower-Door-Test
- Bodenausgleich unter Fertigteilestrichen
- Bodenbeläge auf Fertigteilestrichen
- Bodenbeläge mit Pol
- Bodenbeläge ohne Pol
- Bodenfeuchte nach DIN 18533-1
- Brandbarriere, WDVS
- Brandmelder (Sturzmelder und Deckenmelder) bei Türfeststellanlagen
- Brandriegel, WDVS
- Brandsperre, horizontal
- Brandsperre, vertikal
- Brandverhalten, Klasse nach DIN EN 13501-1
- Brandverhalten, Klasse nach DIN EN 13501-1 für Bodenbeläge
- Brennstoffe
- Brettschichtholz (BSH)
- Brettschichtholz, Qualitäten
- Brettsperrholzbauweise
- Brettstapelplatte
- BUS (Binary Unit System)
- Busch-Einfriedung
- Busteilnehmer
Brandsperre, horizontal
Horizontale Brandsperren verhindern eine vertikale Brandausbreitung über mehrere Geschosse im Hohlraum zwischen der Fassadenbekleidung und der Massivwand.
Nachfolgende (exemplarische!) Regeln sind der Musterliste der Technischen Baubestimmungen Teil 1, Anlage 2.6/11 entnommen. Die im jeweiligen Bundesland konkret geltenden Regeln für Brandsperren sind den jeweils dort eingeführten Technischen Baubestimmungen zu entnehmen und können hiervon abweichen:
Brandsperre im Hinterlüftungsspalt: |
In jedem 2. Geschoss erforderlich. |
Brandsperre im Bereich der Wärmedämmung: |
Nur, wenn diese nicht im Brandfall formstabil ist und/ oder keinen Schmelzpunkt von >1.000°C aufweist. |
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Unterkonstruktionen aus brennbaren Baustoffen im Bereich der Brandsperre: |
Vollständig unterbrochen. |
Öffnungen in horizontalen Brandsperren: |
Öffnungsgröße begrenzt auf 100 cm²/ lfm Wand. Öffnungen als gleichmäßig verteilte Einzelöffnungen oder als durchgehender Spalt. |
Weitere Anforderungen Brandsperre: |
Über mindestens 30 Minuten hinreichend formstabil (z. B. aus Stahlblech mit einer Dicke von d ≥ 1 mm). Verankerung in der Außenwand in Abständen von ≤ 0,6 m, Stöße mit mindestens 30 mm Überlappung |
Laibungen von Außenwandöffnungen (Türen, Fenster) als Bestandteil einer horizontalen Brandsperre: |
Hinterlüftungsspalt muss durch Bekleidung der Laibungen und Stürze verschlossen sein; die Bekleidung muss den v. g. beschriebenen weiteren Anforderungen an die Brandsperre entsprechen. Unterkonstruktionen und Wärmedämmung müssen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen. |
Horizontale Brandsperren sind nicht erforderlich: |
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Weiterführende Informationen: ► 300 | Vorgehängte hinterlüftete Fassaden (VHF), ► 305 | Holzfassaden