D
- Dach belüftet/ unbelüftet
- Dachabdichtung - Bezeichnung einer Bitumenbahn
- Dachabdichtung - Bezeichnung einer Kunststoff- oder Elastomerbahn
- Dachabdichtung - Schutzschicht und Schutzlage
- Dachaufbau oberhalb der Flachdachabdichtung
- Dachbalkonfenster
- Dachdeckung aus Aluminium (Al)
- Dachdeckung aus Edelstahl
- Dachdeckung aus Kupfer (Cu)
- Dachdeckung aus verzinktem Stahl (VSt)
- Dachdeckung aus Zink (Zn)
- Dachdämmung, Anwendungsgebiete gem. DIN 4108-10, Tabelle 1
- Dachdämmung, Druckbelastbarkeit nach DIN 4108-10, Tabelle 2
- Dachformen
- Dachneigung Gründach
- Dachschiebefenster
- Dachstein für flache Dächer
- Dachstein, eben
- Dachstein, großformatig
- Dachstein, profiliert
- Dachstein-PV-Indachsystem
- Dachziegel
- Dampfbremse aus Baupappe
- Dampfbremse aus Kunststoff
- Dampfbremse aus OSB-Platten
- Dampfbremse für Sanierungen
- Dampfbremse, Definition
- Dampfbremse, hoch diffusionshemmend
- Dampfsperrbahn mit schweißbaren Nähten, kaltselbstklebend
- Dampfsperrbahn, kaltselbstklebend
- Dampfsperrbahn, schnellschweißbar
- Dampfsperre
- Deckenbekleidung
- Deckenlift
- Deckenspiegel
- Deckenziegel
- Deckenziegel, statische Wirksamkeit
- Deckvermögen, Innenfarben
- digitalSTROM
- Dispersionsfarben
- Dispersionssilikatfarben
- Doppelboden mit Holzwerkstoff-Tragschicht
- Doppelboden mit Klimafunktion
- Doppelboden mit Metall-Tragschicht
- Doppelboden mit Mineralstoff-Tragschicht
- Doppelböden nach DIN EN 12825
- Doppelmuldenfalzziegel
- Doppelstegträger
- Doppelstehfalzdeckung
- Drainbelag
- Drehflügeltüren, Schließkanten
- Drehflügeltüren, Zargenarten
- Druckfestigkeitsklasse nach DIN 105-100
- Druckfestigkeitsklasse nach DIN EN 206
- Dunkelklappe
- Durchschusshemmung gem. DIN EN 1522
- Durchwurzelungsschutz, Gründach
- Dämmputz
- Dämmstoffe, Druckspannung bei 10 % Stauchung gem. Din EN 826
- Dübelholzbauweise
Drehflügeltüren, Schließkanten
Schließkanten von Drehflügeltüren werden z.B. in DIN 18650-1 beschrieben:
Hauptschließkante
Nebenschließkante
Gegenschließkante
Schließkanten sind z.B. relevant hinsichtlich in bestimmten Fällen erforderlicher Schutzeinrichtungen gegen das Quetschen, Scheren oder Einziehen von Fingern. Diese können bei Drehtüren mit automatischem Türantrieb erforderlich werden (s. DIN 18650 Teil 1 und 2), aber auch bei Drehflügeltüren in bestimmten öffentlichen Einrichtungen; z.B. sind nach DGUV Regel 102-002 in Kindertageseinrichtungen Scherstellen an Nebenschließkanten von Türen zu vermeiden, z.B. durch entsprechende Türkonstruktionen, Schutzprofile oder Schutzrollos.
Weiterführende Informationen: ► 447 | Türschließer, Feststellanlagen und Türantriebe