P
- Paneeldecken, Gestaltungsmöglichkeiten
- Paniktürverschluss nach DIN EN 1125
- Passivhaustauglichkeit der Lüftungsanlage
- Perimeterdämmung, Abkürzungen
- Perimeterdämmung, Abstand zu Verkehrsflächen
- Perimeterdämmung, Definition
- Perimeterdämmung, zulässige Druckspannung
- Perlit
- Personenaufzüge für intensive Nutzung in Nicht-Wohngebäuden
- Personenaufzüge für normale Nutzung in Nicht-Wohngebäuden
- Personenaufzüge für Wohngebäude
- Pfettendach
- Pflasterbeläge, Formate
- Pflasterplatte aus Naturstein nach DIN EN 1341
- Pflasterstein aus Naturstein nach DIN EN 1342
- Phasenverschiebung
- Phenolharzschaumplatte
- Planum
- Planziegel
- Planziegel mit Füllung
- Planziegel ohne Füllung
- Plattformlift
- Polhöhe, Polgewicht, Poleinsatzgewicht und Noppenzahl bei textilen Bodenbelägen
- Polvlies-Bodenbelag
- Polymerisatfarben
- Polyurethan
- Polyurethan, alukaschiert
- Porenbeton, Bezeichnungen
- Porenbeton, Formate
- Porenbeton, Herstellung
- Porenbeton, leichter Planstein
- Porenbeton, Planelement
- Porenbeton, schwerer Planstein
- Porenbeton, Wandtafel
- Porphyr
- Powerline
- Pressdachziegel
- Presskork-Bodenbelag
- Profilierte Elemente, großformatig
- Profilierte Elemente, kleinformatig
- PU-Bodenbelag
- Putz/ Oberflächenbeschichtung WDVS
- Putzmörtelbezeichnungen (DIN EN 998-1)
- Putzmörtelgruppen (DIN V 18550)
- PVC-Bodenbelag
Personenaufzüge für normale Nutzung in Nicht-Wohngebäuden
Nach der Musterbauordnung müssen alle Gebäude ab einer Höhe von 13 m (Höhe = oberster Fußboden über der Geländeoberfläche im Mittel) einen Aufzug haben, der in allen Geschossen hält. Für Nicht-Wohngebäude kann sich die die Notwendigkeit eines Personenaufzuges auch bei niedrigeren Gebäuden ergeben, z.B. wenn dies bei öffentlich zugänglichen Gebäuden durch die Landesbauordnung in Verbindung mit der DIN 18040-1 gefordert wird. Dies kann auch für einzelne Nutzungseinheiten in einem größeren Gebäude gelten, z.B. bei einer Arztpraxis im oberen Geschoss eines Wohngebäudes.
Alle Mindestmaße für Personenaufzüge in Nicht-Wohngebäuden sind in DIN 15309 geregelt. Als Aufzüge für eine normale Nutzung gelten dabei Aufzüge in Hotels, Bürogebäuden und ähnlichen Gebäuden mit höchstens 15 Stockwerken.
Weiterführende Informationen: ► 540 | Personenaufzüge in Gebäuden