P
- Paneeldecken, Gestaltungsmöglichkeiten
- Paniktürverschluss nach DIN EN 1125
- Passivhaustauglichkeit der Lüftungsanlage
- Perimeterdämmung, Abkürzungen
- Perimeterdämmung, Abstand zu Verkehrsflächen
- Perimeterdämmung, Definition
- Perimeterdämmung, zulässige Druckspannung
- Perlit
- Personenaufzüge für intensive Nutzung in Nicht-Wohngebäuden
- Personenaufzüge für normale Nutzung in Nicht-Wohngebäuden
- Personenaufzüge für Wohngebäude
- Pfettendach
- Pflasterbeläge, Formate
- Pflasterplatte aus Naturstein nach DIN EN 1341
- Pflasterstein aus Naturstein nach DIN EN 1342
- Phasenverschiebung
- Phenolharzschaumplatte
- Planum
- Planziegel
- Planziegel mit Füllung
- Planziegel ohne Füllung
- Plattformlift
- Polhöhe, Polgewicht, Poleinsatzgewicht und Noppenzahl bei textilen Bodenbelägen
- Polvlies-Bodenbelag
- Polymerisatfarben
- Polyurethan
- Polyurethan, alukaschiert
- Porenbeton, Bezeichnungen
- Porenbeton, Formate
- Porenbeton, Herstellung
- Porenbeton, leichter Planstein
- Porenbeton, Planelement
- Porenbeton, schwerer Planstein
- Porenbeton, Wandtafel
- Porphyr
- Powerline
- Pressdachziegel
- Presskork-Bodenbelag
- Profilierte Elemente, großformatig
- Profilierte Elemente, kleinformatig
- PU-Bodenbelag
- Putz/ Oberflächenbeschichtung WDVS
- Putzmörtelbezeichnungen (DIN EN 998-1)
- Putzmörtelgruppen (DIN V 18550)
- PVC-Bodenbelag
Putzmörtelgruppen (DIN V 18550)
Die Normen DIN 18550-1 (Ausgabe 2014-12) und DIN 18550-2 (Ausgabe 2015-06) haben die Vornorm DIN V 18550 (Ausgabe 2005-04) ersetzt. Die in der Vornorm geregelte Einteilung in Putzmörtelgruppen PI bis PIV, wird im neuen Regelwerk als „ehemalig“ bezeichnet, ist also offiziell nicht mehr existent. Gleiches gilt für die Einteilung in P Org 1 und P Org 2 bei Putzen mit organischen Bindemitteln.
Dennoch sind diese Einteilungen für die Baupraxis weiterhin relevant, da sich Literatur und Produktzulassungen nach wie vor auf sie beziehen.
In der alten DIN V 18550 werden Putzmörtel nach ihrem Material in vier Gruppen eingeteilt:
PI Kalkmörtel
PII Kalkzementmörtel
PIII Zementmörtel
PIV Gipsmörtel
In den Tabellen 2 (Außenputze) und 3 (Innenputze) der alten DIN V 18550 ist festgelegt, welche Mörtelgruppe für welche Anwendungsfälle (Außenputze: ohne besondere Anforderung/ wasserhemmend/ wasserabweisend/ Kellerwandaußenputz/ Außensockelputz; Innenputze: übliche Beanspruchung/ Feuchträume, als Unter- oder Oberputz geeignet ist.
Die Bezeichnungen sind nach wie vor gebräuchlich, auch wenn DIN EN 998-1 ein System enthält, bei dem nach den Eigenschaften bzw. dem Verwendungszweck des Putzmörtels unterschieden wird.
Putze mit organischen Bindemitteln (Kunstharzputze) werden ebenfalls in der alten DIN V 18550 in die Gruppen
P Org 1 geeignet als Außen- und Innenputz und
P Org 2 nur geeignet als Innenputz
eingeteilt.
Weiterführende Informationen: ►302 | Außenputz - Unterputz ►303 | Außenputz - Oberputz ►422 | Innenputz