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- Nackte Bitumenbahn mit/ ohne Metallband
- Nadelholzdielen nach DIN EN 13990, Sortierungsklassen
- Nadelvlies-Bodenbelag
- Nassabrieb, Innenfarben
- Nasshohlboden
- Natur-/ Betonwerkstein-VHF
- Naturharz-Dispersionsfarben
- Naturrasen für Sportplätze
- Naturrasen, Wartung und Pflege
- Naturspielplatz
- Natursteinoberflächen
- Natursteinpflaster
- Natursteinplatte für den Außenbereich nach DIN EN 1341
- Natürliche Rauchabzugsanlage (NRA)
- Natürliche Schallschutzwand
- Natürliches Rauch- und Wärmeabzugsgerät (NRWG)
- Netzfreischaltung
- Nicht tragende Mauerwerkstrennwände, Brandschutzanforderungen
- Normalputz
- Notausgangsverschluss nach DIN EN 179
- Nutzungsklassen nach DIN 1995-1-1
Nicht tragende Mauerwerkstrennwände, Brandschutzanforderungen
Bei der Herstellung nicht tragender Mauerwerkstrennwände mit Brandschutzanforderungen ist besonders auf eine richtige Ausführung der Anschlüsse zu achten, da diese in der Regel die größte Schwachstelle bilden.
Dämmschichten im Bereich gleitender Deckenanschlüsse, die z.B. aus Gründen der Statik oder des Schallschutzes erforderlich sind, sind dabei nach DIN 4102-4 mit mineralischen Fasern der Baustoffklasse A mit einen Schmelzpunkt ≥ 1000°C und mit einer Rohdichte ≥ 30 kg/m³ auszuführen, Hohlräume sind dicht auszustopfen. Der gleitende Deckenanschluss nichttragender Mauerwerktrennwände ist mit Stahlwinkeln oder –profilen herzustellen. Der Wandanschluss nicht im Verband anschließender tragender Trennwände erfolgt bei einer Ausführung nach DIN 4102-4
- mit in die Lagerfuge eingelegten Ankern aus nichtrostendem Flachstahl,
- mit einer Nut in der durchlaufenden Wand, zur Aufnahme der stirnseitig anschließenden Wand,
- oder mit einer einbetonierten Ankerschiene (bei Anschluss an eine Betonwand).
Besonders hohe Anforderungen gelten für Trennwände, die eine innere Brandwand darstellen, bzw. eine Wand die anstelle von Brandwänden zulässig ist. Es dürfen keine brennbaren Baumaterialien über diese Wände hinweg geführt werden und sie sind hohlraumfrei mindestens bis unmittelbar unter die Dachhaut zu führen, z.B. bis unter die Dachziegel. In vielen Fällen wird eine Führung der Wand bis 30 cm über die Dachhaut erforderlich. Die genauen Brandschutzanforderungen ergeben sich dabei aus der jeweiligen Landesbauordnung und ggf. ergänzenden Sonderbauvorschriften, s. auch Lexikonbeitrag ►Innere Brandwand, Anforderungen.
Weiterführende Informationen: ► 130 | Ziegel-Innenwände, ► 131 | Kalksandstein-Innenwände