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Trennwandzuschlag
Im Regelfall wird die Belastung einer Decke durch eine Trennwand als Linienlast unterhalb der Trennwand berücksichtigt. Unter bestimmten Voraussetzungen darf die Belastung aus leichten nicht tragenden Trennwänden bei der Decke jedoch vereinfachend als gleichförmig verteilte Flächenlast, d.h. als Zuschlag zur Nutzlast, angesetzt werden. Dadurch werden keine Unterzüge unterhalb der Wände erforderlich und die Wandpositionen sind flexibel, können also auch später jederzeit verändert werden.
Früher wurde der Trennwandzuschlag durch die Festlegungen in DIN 1055-3 geregelt, im Zuge der europäischen Harmonisierung erfolgt die Regelung nunmehr durch DIN EN 1991-1-1, Nr. 6.3.1.2 Abs. 8 wie folgt:
Eigengewicht der Trennwand: |
anzusetzende gleichförmig verteilte Flächenlast qk: |
---|---|
≤ 1,0 kN/m |
0,5 kN/m² |
> 1 ≤ 2,0 kN/m |
0,8 kN/m² |
> 2 ≤ 3,0 kN/m |
1,2 kN/m² |
Voraussetzung für die Anwendung der Trennwandzuschläge ist, dass die Deckenkonstruktion eine Querverteilung der Lasten ermöglicht. Dies ist z.B. bei entsprechend ausgelegten Stahlbetondecken der Fall.
Weiterführende Informationen: ► 130 | Ziegel-Innenwände, ► 131 | Kalksandstein-Innenwände