Bebauung einer Baulücke nach §34
Hallo liebe Community,
meine Partnerin und ich möchten ein Grundstück kaufen. Es handelt sich um eine Baulücke in einem bestehenden Wohnviertel. Es gibt dort keinen Bebauungsplan sondern es gilt §34.
Wir möchten unser Haus gern ca 15-20m von der Straße entfernt bauen, da die aktuellen Grundstücksbesitzer bereits eine Doppelgarage mit dem rechten Nachbar gebaut haben und eine gepflasterte Einfahrt existiert. Zudem hat der linke Nachbar eine Grenzbebauung.
Das Grundstück ist vorne schmaler und wird nach hinten breiter.
Da es keinen Bebauungsplan oder Baulinienplan gibt, fragen wir uns nun, ob dieses Vorhaben genehmigt werden könnte. Es gibt in dem Viertel auch Häuser die zwischen 14-16m von der Straße wegstehen. Allerdings sind diese um eine Straßenecke herum und bilden eine Flucht. Bei unserem Vorhaben wäre das allerdings nicht der Fall, da der linke und rechte Nachbar ca 5m von der Straße entfernt sind.
Hat jemand einen Tip wie man das am besten in einer Bauvoranfrage formuliert oder sollten wir es am besten von einem Architekten formulieren lassen?
Vielen Dank für eure Einschätzungen.
Marc