Gebäudeklasse 3 oder 4? Ermittlung der Höhe bei Hanggrundstücken
Hallo Zusammen,
ich bin auf ein interessantes Thema zur Ermittlung der relevanten Höhe für die Einordnung in die richtige Gebäudeklasse gestoßen.
Die BayBO schreibt bekanntlich vor:
"Höhe im Sinn des Satzes 1 ist das Maß der Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist, über der Geländeoberfläche im Mittel."
Vorgeschrieben sind bis GK 3 ja die 7 m - in den meisten Fällen ist das recht eindeutig lösbar. Bei einem Hanggrundstück ist das Mittel zu nehmen, allerdings scheint es unterschiedliche Ansätze zu geben dieses Mittel zu berechnen:
Lösungsansatz 1 (vom LRA als "üblicher Weg" bezeichnet):
An allen Gebäudeecken die Höhe nehmen und dann die Werte mitteln.
Lösungsansatz 2 (aus einer Broschüre von der Versicherungskammer Bayern):
"Die Höhe eines Gebäudes im Mittel ergibt sich aus der Summe der freiliegenden Flächen aller Außenwände (begrenzt durch Geländeober- fläche und Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses, in dem Aufenthaltsräume möglich sind) geteilt durch den Umfang des Gebäudes."
Lösungsansatz 3 (weitere Berechnungsmethode eines anderen LRAs):
Erfolgt über den Vergleich zweier Werte - einmal auf ebenem Grundstück (WERT 1) und einmal am Hang (WERT 2) und wird ebenfalls mit dem Umfang berechnet.
WERT 1 = U x H x 50%= (Wert auf ebenem Grundstück, H=7m)
WERT 2 (Summe der freiliegenden Flächen am Gebäude am Hang)
Wert 1 > Wert 2, daraus folgt Gebäudeklasse 3
Wert 1 < Wert 2, daraus folgt Gebäudeklasse 4
Je nach Geländeverlauf liefern die drei Methoden unterschiedliche Ergebnisse.
Aber was gilt im Zweifelsfall bzw. wer legt fest welcher Ansatz gültig ist?
Kennt ihr dieses Thema? Eigentlich müsste es doch eindeutig geregelt sein. Mein Kommentar zur BayBO gab leider nichts her.
Bin gespannt auf eure Antworten.
LG Florian