Kriterienkatalog für Krankenhausumbau?
Bei einer kleineren Umbaumaßnahme in einem Krankenhaus fordert die Bauaufsichtsbehörde jetzt als Ergänzung der Bauantragsunterlagen den Kriterienatalog nach. Es gibt jedoch keinerlei statische Veränderungen durch die Maßnahme und der Statiker, der sonst für das Klinikum arbeitet, sagt, dass es bei einem Klinikum grundsätzlich kein Kriterienkatalog gäbe, weil dieses als Sonderbau immer statisch zu prüfen wäre (außer eben, wie im vorliegenden fall, wenn es keine Änderungen gibt).
Was ist hier richtig bzw. jetzt zu tun?