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In einer Frage vom 24.10.2018 wird auf die dort gestellte Frage bezüglich der Nicht- Anrechnung von Grünflächen darauf hingewiesen, dass Flächen mit Pflanzgeboten oder Pflanzbindung gemäß §9 Abs.1 Nr.25 BauGb als Bauland angerechnet werden.
Ich habe zwei Fragen zur Vollgeschossigkeit in Bayern. Es soll ein bestehendes Gebäude aufgestockt werden, laut B-Plan ist 2-geschossigkeit erlaubt, d.h. das Dachgeschoss darf kein VG werden.