Dachgeschoss Vollgeschoss Bayern
Hallo,
Ich habe zwei Fragen zur Vollgeschossigkeit in Bayern. Es soll ein bestehendes Gebäude aufgestockt werden, laut B-Plan ist 2-geschossigkeit erlaubt, d.h. das Dachgeschoss darf kein VG werden.
Meine Fragen:
1. Werden die 2,30m ab OK Roh- oder Fertigfußboden bis OK Dachhaut gemessen?
2. Wo genau ist die Umfassungsgrenze, wenn das DG eine Gaube erhält (Die Höhe der Gaube ist durchgängig über 2,30m)? Die Außenkante Außenwand Verblechung, die Dämmung, die Holzkonstruktion?
Danke für Antworten!
VG