Vollpanikfunktion bei doppelflügeligen Fluchttüren
https://www.bauwion.de/wissen/ausbau/tueren/446-fluchttuerverschluesse
In o. g. Eintrag wird eingangs auf die Unterschiede zwischen 'Notausgangstüren' (DIN EN 179) und 'Paniktüren' (DIN EN 1125) hingewiesen.
Im weietern Verlauf des Eintrages wird auf den Unterschied zwischen 'Teilpanik' und 'Vollpanik' bei doppelflügeligen Türen hingewiesen, und es wird dort erwähnt, dass sowohl in DIN EN 179 und DIN EN 1125 nach den Kategorien unterschieden werde:
Sowohl bei Notausgangstüren nach DIN EN 179 als auch bei Panikfluchttüren nach DIN EN 1125 spricht man bei zweiflügeligen Elementen
- von einer Vollpanik-Ausführung (Regelfall), wenn Gangflügel und Standflügel entsprechend der jeweiligen Norm klassifiziert sind, bzw.
- von einer Teilpanik-Ausführung, wenn nur der Gangflügel entsprechend klassifiziert ist.
Ich finde allerdings in beiden Normen keinerlei Hinweis auf diese Bezeichnungen... Daher die Frage: in welcher Norm sind die Begriffe Vollpanik-Ausführung und Teilpanik-Ausführung beschrieben? Über Hinweise wäre ich dankbar.