Barrierefreie Ebene bei Maisonettwohnungen möglich?
Hallo Zusammen,
geplant ist ein Mehrfamilienhaus in München mit 6 Wohneinheiten.
Es sind überwiegend Maisonettewohnungen geplant, also Wohnungen auf zwei Geschossen mit interner Treppe.
Die BayBO schreibt zur Barrierefreiheit:
Art. 48 Abs. 1 Barrierefreies Bauen "3In den Wohnungen nach den Sätzen 1 und 2 müssen die Wohn- und Schlafräume, eine Toilette, ein Bad, die Küche oder Kochnische sowie der Raum mit Anschlussmöglichkeit für eine Waschmaschine barrierefrei sein. 4 Art. 32 Abs. 6 Satz 2, Art. 35 Abs. 2 und Art. 37 Abs. 4 und 5 bleiben unberührt."
1. Barrierefreie untere Ebene:
Ist es möglich eine Maisonettewohnung als barrierefreie Wohnung nachzuweisen, wenn einer der Schlafräume auf der oberen Ebene liegt?
Können z.B. Bad + Waschmaschine, Küche, eine Toilette und nur ein Schlafraum auf der unteren Ebene liegen?
2. Zugang zum Aufzug (mögliche Alternative?)
Wenn wirklich ALLE Wohn- und Schlafräume barrierefrei zugänglich sein müssen könnte man dann einen 2. Wohnungseingang als Zugang zu Treppenhaus + Aufzug auf der oberen Ebene einbauen, um die obere Ebene auch barrierefrei zu machen?
Ich hatte bisher immer nur den Fall dass alle Räume auf einer Ebene liegen oder nur eine oder zwei Maisonettewohnungen im Haus sind und man alle eingeschossigen Wohnungen barrierefrei ausführen konnte.
Danke für eure Kommentare!