Hinweise zur Planung
Holzschutz, Beschichtungen: Es gibt verschiedenste Beschichtungen und Oberflächenbehandlungen, die das Holz vor Witterung schützen können (siehe Lexikon ► Holzfassade, Oberflächenbehandlung). Auch die Wahl einer natürlichen Vergrauung ist möglich, wodurch das Holz seinen eigenen Witterungsschutz aufbaut und Wartungen der Oberflächen in der Regel nicht erforderlich werden. Mögliche Entscheidungskriterien für die geeignete Oberflächenbehandlung: ökologische und gesundheitliche Aspekte, Art der standortbedingten biologischen Gefährdung sowie Bedeutung und gewünschtes Erscheinungsbild der Holzfassade. Holzfassaden, die konstruktionsbedingt immer wieder schnell austrocknen können, benötigen keinen chemischen Schutz gegen Pilzbefall und eine Schädigung durch holzzerstörende Insekten ist auch nicht zu erwarten. Auch die Lattung hinter der Holzfassade benötigt keine Holzschutzmittel.
Holzschutz, konstruktiv: Durch Oberflächenbehandlungen können die Witterungseinflüsse auf die Holzfassade zwar reduziert, konstruktive Fehler dadurch jedoch nicht kompensiert werden.
Besonders wichtig sind geeignete Detaillösungen für die Anschlusspunkte, wie Sockel, Dach- und Fensteranschlüsse, Latten- oder Plattenstöße, Ecken und Durchdringungen.
Die DIN 68800-2 zeigt vorbeugende bauliche Maßnahmen zum Holzschutz auf. Diese gelten in erster Linie für tragende Holzbauteile, werden aber auch für nicht tragende Bauteile empfohlen.
Die wichtigsten Konstruktionsregeln für eine dauerhafte Holzfassade sind:
- die gesamte Konstruktion so ausführen, dass Wasser abgeleitet wird (stehendes Wasser vermeiden) und ein Nachtrocknen des Holzes bei anfallender Feuchtigkeit immer möglich ist.
- Kantenrundung mit einem Radius ≥ 2,5 mm bei geplanter Beschichtung, um eine gleichmäßige Schichtdicke um die Kanten zu erhalten.
- Hinterschneidung der Unterkanten von ≥ 15°, um den Wasserablauf von den einzelnen Holzelementen zu gewährleisten.
- Ausbildung aller Latten- bzw. Plattenstöße mit mindestens 1 cm Fuge, um einen kapillaren Wasserstau zu vermeiden. Bei horizontalen Hirnholz-Stößen besser mit Überdeckung oder Abdeckungen aus Metall arbeiten.
- wenn möglich Dachüberstände, die die gesamte Fassade zusätzlich vor Witterungseinflüssen wie eindringendem Regenwasser schützen.
- geeignete Sockelausbildung, um Schäden durch Spritzwasser zu vermeiden (siehe: Sockelausbildungen).
- Entwässerungsmöglichkeiten hinter der Holzfassade, um eventuell eingedrungenes Wasser abzuleiten.
- Möglichkeit vorsehen zum leichten Austausch einzelner Elemente, die besonders starker Belastung ausgesetzt sind.
- regelmäßige Reinigung und Wartung der Fassade
Sockelausbildungen: Laut DIN 68800-2 kann der Sockelabstand für wettergeschütztes Holz von 30 cm bis auf 5 cm reduziert werden. Bei Holzfassaden ist dies etwas schwieriger, da sie selbst den äußersten Witterungsschutz darstellen.
Oberhalb von horizontalen bewitterten Flächen ist von einem Spritzwasserbereich von mindestens 30 cm auszugehen, bei glatten geschlossenen Oberflächen bis zu 50 cm. Alle Fassadenhölzer in diesem Bereich werden durch Spritzwasser belastet und geschädigt. In diesem Bereich sollte daher ein Sockel aus einem geeignetem Material ausgebildet werden z.B. aus Putz, Metall oder Faserzementplatten.
Um die sichtbare Sockelhöhe zu minimieren, kann das Gelände vor der Fassade um den nötigen Spritzbereich abgesenkt werden. Der so entstandene Graben um das Gebäude kann entweder komplett oder nur partiell an den Zugängen mit einem Gitter überbrückt werden.
Bei einer horizontalen Schalung kann auch mit Verschleißbrettern gearbeitet werden. Die Holzfassade kann bis ca. 5 cm über Geländeoberkante geführt werden, wenn die unteren Bretter im Spritzbereich leicht ausgetauscht werden können. Bei Platten oder vertikalen Brettern ist dies nicht möglich.
Anschlüsse: Die sorgfältige Planung aller Anschlussdetails einer Holzfassade ist nicht nur wichtig zur Vermeidung von Mängeln bei der Hinterlüftung oder beim konstruktiven Holzschutz, auch optisch entscheiden die Detaillösungen über das Gesamterscheinungsbild der Fassade. Es gibt unterschiedlichste Lösungen für die Ausbildung von Innen- und Außenecken, Sockel- und Dachanschlüssen, Fensterlaibungen und Elementstößen. Alternativ zur Verwendung von Anschlussblechen oder -profilen aus Metall für die Abdeckung von Anschlüssen und Ecken können z.B. auch Überlappungen ausgebildet oder Holzleisten verwendet werden.
Befestigungsmittel: Die gängigsten Befestigungsmittel für Holzfassaden sind Schrauben und Nägel. Viele Hersteller bieten aber auch Befestigungsprofile oder –haken an, die eine unsichtbare Montage ermöglichen. Die Befestigungsmittel müssen einen Mindestkorrosionsschutz gem. DIN EN 1995-1-1 aufweisen. Am besten eignen sich Schrauben und Nägel aus Edelstahl. Geschraubte Elemente können für Sanierungsarbeiten einfach demontiert werden und sind daher besonders an anfälligen Fassadenteilen, wie Fensterlaibungen, zu empfehlen. Bei beschichteten Holzfassaden sollten sichtbare Befestigungsmittel nach der Montage überstrichen werden. Auch die Bemessung der Befestigungsmittel erfolgt gem. DIN EN 1995-1-1.
Konstruktion: Man unterscheidet vier verschiedene Konstruktionen für Holzfassaden. Die hinterlüftete Fassade, die belüftete Fassade, die nicht hinterlüftete Fassade mit stehender Luftschicht und die nicht hinterlüftete Fassade ohne Luftschicht, wobei letztere nur in wenigen Einzelfällen möglich ist:
Konstruktion als hinterlüftete Fassade
Konstruktion als belüftete Fassade
Konstruktion als nicht hinterlüftete Fassade mit stehender Luftschicht
Beschreibung | Merkmale | Bauphysik | Eignung |
---|---|---|---|
Fassade mit einer Luftschicht zwischen Holzbekleidung und Außenwand, die nicht mit der Außenluft verbunden ist. Dadurch geschlossene Konstruktion (Warmfassade). | Ausführung nur mit diffusionsoffenen Holzwerkstoffen und Beschichtungen, damit anfallende Feuchtigkeit nach Außen diffundieren kann. Keine Restfeuchte in der Außenwand und in der Unterkonstruktion zulässig. Niederschlagsdichte Fassade erforderlich, bei Brett- und Profilholzfassaden nicht möglich. | Die Wärme- und Wasserdampfdiffusions-berechnung der Außenwand umfasst alle Wandschichten einschließlich der stehenden Luftschicht und der Holzfassade mit Beschichtung. | Ausführung bedingt möglich bei rohen Werkstoffen oder mit Beschichtungen mit sd ≤ 1 m; bei Sanierung von trockenen Ziegel und Beton- Außenwänden und bei Holzrahmen- und Holzmassivbauten mit einem innerem sd -Wert > 1m und luftdichten Anschlüssen. |
Konstruktion als nicht hinterlüftete Fassade ohne Luftschicht
Beschreibung | Merkmale | Bauphysik | Eignung |
---|---|---|---|
Fassade ohne Luftschicht zwischen Holzbekleidung und Außenwand. Dadurch geschlossene Konstruktion (Warmfassade). | Die Ausführung einer nicht hinterlüfteten Fassade ohne Luftschicht muss projektspezifisch beurteilt werden und ist äußerst problematisch. | Die Wärme- und Wasserdampfdiffusions-berechnung der Außenwand umfasst alle Wandschichten einschließlich der stehenden Luftschicht und der Holzfassade mit Beschichtung. | Nur in Ausnahmefällen bei Sanierung von trockenen Ziegel- und Beton-Außenwänden und bei Holzrahmen- und Holzmassivbauten mit einem inneren sd -Wert > 1m und luftdichten Anschlüssen. Ansonsten nicht geeignet |
Brandschutz: Die Landesbauordnungen enthalten Festlegungen zu Brandschutzanforderungen von Außenwänden und Fassaden, jeweils in Abhängigkeit von der Gebäudeklasse und ergänzt, soweit zutreffend, durch weitere Vorschriften wie z.B. einer Garagenverordnung oder einer Sonderbauvorschrift.
Da § 28 Abs. 3 der Musterbauordnung (MBO) fordert, dass Außenwandbekleidungen ab Gebäudeklasse 4 mindestens schwerentflammbar sind, ist der Einsatz von Holzfassaden hier eigentlich nicht mehr möglich, da Holzbaustoffe für Fassaden in der Regel in die Klasse D-s2.d0 ("normal entflammbar", Rauchentwicklungsklasse 2, nicht brennend abtropfend) eingestuft sind. Es gibt jedoch erste Methoden, um Vollholzprofile mittels Feuerschutzsalzen zu behandeln, wodurch die Klasse B-s2.d0 erreicht wird. Alternativ können im Einzelfall Abweichungen zum Baurecht genehmigt werden, wenn geeignete bauliche Maßnahmen ergriffen werden, die eine Brandausbreitung oder Brandweiterleitung verhindern.
Anforderungen nach §28 und §30 Musterbauordnung (MBO):
Sachverhalt | Gebäudekl. 1 | Gebäudekl. 2 | Gebäudekl. 3 | Gebäudekl. 4 | Gebäudekl. 5 |
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Ausbildung von Außenwänden und Außenwandteilen wie Brüstungen und Schürzen | Ausreichend lange Begrenzung einer Brandausbreitung auf und in diesen Bauteilen | ||||
Baustoffe für nichttragende Außenwände und nichttragende Teile tragender Außenwände | Keine (mind. normalentflammbar) | Wenn die Außenwände als raumabschließende Bauteile feuerhemmend sind: mind. normalentflammbar. Ansonsten: nicht brennbar | |||
Außenwandbekleidungen. Auch Balkonbekleidungen, die über die erforderliche Umwehrungshöhe hinaus hochgeführt werden | Keine (mind. normalentflammbar) | Mind. schwerentflammbar | |||
Dämmstoffe in hinterlüfteten Außenwandbekleidungen | Nicht brennbar (die Vorgabe, in hinterlüfteten Außenwandbekleidungen nur nichtbrennbare Dämmstoffe auszuführen, ergibt sich nicht unmittelbar aus der MBO, sondern aus der Musterliste der Technischen Baubestimmungen Teil 1, Anlage 2.6/11) | ||||
Unterkonstruktionen von Außenwandbekleidungen | Keine (mind. normalentflammbar) | Mind. schwerentflammbar. Normalentflammbar möglich, wenn eine Brandausbreitung ausreichend lang begrenzt ist | |||
Außenwandkonstruktionen mit geschossübergreifenden Hohl- oder Lufträumen wie hinterlüftete Außenwandbekleidungen | Besondere Vorkehrungen gegen die Brandausbreitung erforderlich | ||||
hinterlüftete Außenwandbekleidungen im Bereich von Brandwänden | Bauteile mit brennbaren Baustoffen dürfen über Brandwände nicht hinweggeführt werden. Hinterlüftete Außenwandbekleidungen dürfen ohne besondere Vorkehrungen über Brandwände nicht hinweggeführt werden |
Vorausgehende Sachverhalte geben die in der Musterbauordnung festgelegten Anforderungen wieder, die jeweils geltende Landesbauordnung kann hiervon abweichen. Außerdem ist projektabhängig zu klären, ob sich die Anforderungen bei Sonderbauten durch geltende Sonderbauvorschriften (z.B. Hochhausrichtlinie, Beherbergungsstättenverordnung, Gaststättenverordnung, Industriebaurichtlinie, Vorschriften für fliegende Bauten, Versammlungsstättenverordnung, Verkaufsstättenverordnung, Richtlinien für Kindergärten, Krankenhäuser, Schulen,) oder entsprechende ersatzweise Festlegungen der Bauaufsichtsbehörde ändern.
Die „besonderen Vorkehrungen“ (s. die letzten beiden Tabellenzeilen) werden in der Musterliste der Technischen Baubestimmungen Teil 1, Anlage 2.6/11, bzw. in den eingeführten Technischen Baubestimmungen des jeweiligen Bundeslandes präzisiert. Hierbei werden in der Regel Festlegungen zur Ausführung der Wärmedämmung bei hinterlüfteten Außenwandbekleidungen getroffen, ebenso wie zur Ausführung des Hinterlüftungsspalts und zur Notwendigkeit/ Ausführung horizontaler und vertikaler Brandsperren.
Hinweise zur Bauausführung
Abnahme: Wichtige Punkte bei der Abnahme von Holzfassaden:
- Ist die Holzqualität ausreichend?
- Überprüfen der Holzelemente auf Risse und Fehlstellen.
- Ist die Beschichtung mangelfrei? Besonders bei filmbildenden Anstrichen führen kleinste Fehlstellen schnell zu Abblätterungen der Beschichtung und somit zur Schädigung des Holzes.
- Sind die Befestigungen ordnungsgemäß?
- Schrauben und Nägel müssen mit der Oberfläche plan abschließen, sie dürfen weder überstehen, noch zu weit versenkt sein um Beschädigungen der Beschichtung zu verhindern.
- Sind die Detaillösungen richtig ausgeführt worden?
- Überprüfen der vorgegebenen Fugenabstände, Überlappungen und Anschlüsse.
Gerüstposition: Eine unzureichende Berücksichtigung der Gerüstposition kann zu Nachträgen und Mehrkosten in der Bauausführung führen. Der gem. DIN 4420-1 maximal zulässige Abstand zwischen Gerüst (Fanglage) und Bauwerk beträgt 0,30 m. Dieser Raum reicht unter Umständen nicht aus, um mit der gleichen Gerüstposition ohne zusätzliche Maßnahmen sowohl den Rohbau zu erstellen, als auch die Fassade zu montieren. Es empfiehlt sich daher, bereits beim Aufstellen des Gerüstes während der Rohbauarbeiten den späteren Platzbedarf zum Montieren der Holzfassade zu berücksichtigen. Dies erfordert entweder die Montage von Auslegern/ Gerüstverbreiterungen in jeder Fanglage oder die Montage von zusätzlichem innenliegenden Seitenschutz, bestehend aus Geländerholm und Zwischenholm(en). Dies sollte bei der Ausschreibung der Gerüstarbeiten entsprechend berücksichtigt werden.
Wichtige Anschlussbauteile
►108│Perimeterdämmung Kellerwände
►126│Außenwände aus Massivholz
Außenwände aus Stahlbeton
Sockelabdichtung
Normen und Literatur
Hinweis: die DIN 4108-1 (Wärmeschutz im Hochbau; Größen und Einheiten) wurde zurückgezogen und ersetzt durch die DIN EN ISO 7345
DIN 18334 (VOB C), Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Zimmer- und Holzbauarbeiten
DIN 18351 (VOB C), Allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) – Vorgehängte hinterlüftete Fassaden
DIN EN 13986, Holzwerkstoffe zur Verwendung im Bauwesen - Eigenschaften, Bewertung der Konformität und Kennzeichnung
DIN 68800-1, Holzschutz - Teil 1: Allgemeines
DIN 68800-2, Holzschutz - Teil 2: Vorbeugende bauliche Maßnahmen im Hochbau
DIN EN ISO 7345, Wärmeschutz - Physikalische Größen und Definitionen
DIN 68119, Holzschindeln
DIN EN 335, Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Gebrauchsklassen: Definitionen, Anwendung bei Vollholz und Holzprodukten
DIN EN 350-2, Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Natürliche Dauerhaftigkeit von Vollholz - Teil 2: Leitfaden für die natürliche Dauerhaftigkeit und Tränkbarkeit von ausgewählten Holzarten von besonderer Bedeutung in Europa
DIN EN 13986, Holzwerkstoffe zur Verwendung im Bauwesen - Eigenschaften, Bewertung der Konformität und Kennzeichnung
DIN EN 14519, Innen- und Außenbekleidungen aus massivem Nadelholz - Profilholz mit Nut und Feder
Fachregeln des Zimmererhandwerks 01 Außenwandbekleidungen aus Holz und Holzwerkstoffen, Herausgeber: Bund Deutscher Zimmermeister im ZDB, Berlin